Minister zu sein, das heißt in Deutschland, Mitglied einer Regierung zu sein und ein hohes politisches Amt zu bekleiden. Der Wortstamm hat die dieselbe Herkunft wie der aus der katholischen Kirche bekannte “Ministrant” (Messdiener). “Ministrare” kommt aus dem Lateinischen und bedeutet “dienen”. Der Minister ist also ein “Diener” eines Staates. Im englischsprachigen Raum wird die kirchliche Bedeutung der Bezeichnung deutlich, “Minister” werden hier die Pfarrer genannt. Das entsprechende politische Amt wird mit “Secretary” bezeichnet.
Der Minister ist Leiter eines Ministeriums, im Staat die Bezeichnung für eine oberste Behörde. Jeder dieser Behörden ist ein eigenes Fachressort zugewiesen. Klassische Bereiche sind Außen-, Innen-, Finanz- und Verteidigungsressort. In Deutschland besteht die Bundesregierung u. a. aus den im Moment vierzehn Bundesministern. Der Zuschnitt einzelner Ressorts ändert sich von Zeit zu Zeit. So gab es in der Vergangenheit mehrere “Superminister“, die inoffizielle Bezeichnung für den Leiter eines Ministeriums, das mehrere wichtige Ressorts – wie z. B. Wirtschaft und Finanzen – verwaltet.
Aufgrund des Föderalismus in Deutschland sind die einzelnen Länder parlamentarische Republiken. Daher gibt es Ressorts auf Bundes- und Landesebene, wobei der Bund ein Weisungsrecht gegen die Länder hat. Manche Bereiche sind reine Ländersache, andere wiederum werden vom Bund bestimmt. So sind Erziehung und Polizei Ländersache, Verteidigung und Außenpolitik werden vom Bund geregelt. Natürlich gibt es eine Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern auf vielen Ebenen, die Kultusministerkonferenz der für Bildung, Erziehung und Kultur zuständigen Behörden ist ein Beispiel.
Der Leiter eines Ressorts wird im Bund nach Vorschlag vom Bundeskanzler durch den Bundespräsidenten ernannt und entlassen. Bei Amtsübernahme muss er einen Eid auf das Grundgesetz leisten. Landesminister werden vom Regierungschef ernannt und im Landtag vereidigt. Je nach Land haben die Landesminister unterschiedliche Bezeichnungen. In den Flächenstaaten ist die Bezeichnung Minister üblich, in Bayern und Sachsen Staatsminister. In Hessen wird die Bezeichnung „Staatsminister“ als Zusatztitel vergeben. Berlin, Hamburg und Bremen als Stadtstaaten verwenden die Titulierung Senator, die Landesregierung heißt Senat. Ein Ressortchef bleibt in der Regel für eine Legislaturperiode im Amt, also von Wahl zu Wahl. Natürlich kann es auch Wechsel innerhalb einer Regierungszeit geben, auch können die Ressortchefs ihre Zuständigkeiten untereinander tauschen, aber jeder Regierungschef ist aus politischen Gründen auf Kontinuität bedacht.

